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Nachhaltiger Konsum und Ernährung – Die Bedeutung des Mindesthaltbarkeitsdatums

Nachhaltiger Konsum und die richtige Einschätzung des Mindesthaltbarkeitsdatums (MHD) hängen eng mit dem Verständnis der rechtlichen Grundlagen und Kennzeichnungsvorschriften im Lebensmittelbereich zusammen. Ein fundiertes Wissen darüber hilft nicht nur dabei, Lebensmittelverschwendung zu vermeiden, sondern auch, verantwortungsbewusst mit Ressourcen umzugehen.

Zunächst ist es wichtig zu klären, was unter dem Begriff „Lebensmittel“ rechtlich verstanden wird. Gemäß der EU-Basisverordnung für das Lebensmittelrecht (Verordnung (EG) Nr. 178/2002) zählen zu den Lebensmitteln alle Stoffe oder Erzeugnisse, die dazu bestimmt sind oder von denen nach vernünftigem Ermessen erwartet werden kann, dass sie vom Menschen aufgenommen werden. Dazu gehören verarbeitete, teilweise verarbeitete oder unverarbeitete Lebensmittel, Getränke einschließlich Wasser (sofern für den menschlichen Verzehr vorgesehen), Kaugummi sowie alle Stoffe, die bei der Herstellung oder Behandlung von Lebensmitteln verwendet wurden. Ausgeschlossen von dieser Definition sind unter anderem Futtermittel, lebende Tiere vor der Schlachtung, Arzneimittel, kosmetische Mittel und Tabakerzeugnisse. Diese klare rechtliche Abgrenzung dient dem Verbraucherschutz und der Lebensmittelsicherheit.

Mindesthaltbarkeitsdatum, Verbrauchsdatum – was bedeutet das?

Mindesthaltbarkeitsdatum

Ein zentrales Element der rechtlich vorgeschriebenen Verbraucherinformation ist das Mindesthaltbarkeitsdatum. Es ist in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV, Verordnung (EU) Nr. 1169/2011) geregelt und gehört zu den verpflichtenden Angaben auf der Verpackung der meisten verarbeiteten Lebensmittel. Das MHD gibt an, bis zu welchem Datum ein Lebensmittel bei sachgerechter Lagerung ohne wesentliche geschmackliche, geruchliche oder strukturelle Qualitätsverluste verzehrt werden kann. Es signalisiert jedoch nicht, dass ein Produkt nach diesem Datum automatisch verdorben ist. Vielmehr bleibt es oft noch darüber hinaus genießbar. Die Verantwortung liegt dann bei der Verbraucherin oder dem Verbraucher, das Lebensmittel durch Geruch, Aussehen und Geschmack selbst zu beurteilen. Insofern erfüllt das MHD eine Schutzfunktion, ohne den tatsächlichen Zeitpunkt des Verderbs festzulegen.
Die Kennzeichnung erfolgt in der Regel mit dem Hinweis „Mindestens haltbar bis: …“, bei tiefgekühlten Produkten oft ergänzt durch „Bei -18 °C mindestens haltbar bis: …“. Die gesetzliche Pflicht zur MHD-Angabe betrifft nahezu alle verpackten Lebensmittel. Es gibt jedoch auch ausdrücklich definierte Ausnahmen. So müssen laut Anhang X der LMIV bestimmte Produkte kein Mindesthaltbarkeitsdatum tragen. Dazu gehören beispielsweise frisches, unverarbeitetes Obst und Gemüse, Wein, Liköre und alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von über zehn Volumenprozent, Essig, Zucker in fester Form, Speisesalz (ausgenommen jodiertes Salz), Kaugummi sowie Backwaren, die innerhalb von 24 Stunden nach der Herstellung verkauft werden. Diese Lebensmittel sind entweder aufgrund ihrer Zusammensetzung sehr lange haltbar oder aufgrund ihrer Eigenschaften kaum anfällig für mikrobiellen Verderb. Die Ausnahmen sind gesetzlich genau definiert und berücksichtigen sowohl die Produktsicherheit als auch die Zumutbarkeit für Hersteller und Handel.

Verbrauchsdatum

Ein besonders sensibler Bereich betrifft das sogenannte Verbrauchsdatum, das bei mikrobiologisch besonders empfindlichen Lebensmitteln gesetzlich vorgeschrieben ist. Hierbei handelt es sich um Produkte, bei denen nach kurzer Zeit ein Gesundheitsrisiko besteht – etwa bei frischem Hackfleisch, rohem Geflügel oder frischem Fisch. In solchen Fällen muss die Kennzeichnung mit dem Hinweis „Zu verbrauchen bis: …“ erfolgen. Im Unterschied zum MHD dürfen Lebensmittel mit Verbrauchsdatum nach Ablauf nicht mehr verkauft oder verzehrt werden, da dann ein konkretes Risiko für die Gesundheit besteht. Die rechtliche Unterscheidung zwischen Mindesthaltbarkeitsdatum und Verbrauchsdatum ist wesentlich für den informierten Umgang mit Lebensmitteln.

Das Mindesthaltbarkeitsdatum und Nachhaltigkeit

Im Kontext nachhaltigen Konsums spielt die sachgerechte Interpretation des MHD eine zentrale Rolle. In Deutschland werden pro Jahr rund elf Millionen Tonnen Lebensmittel entsorgt – ein erheblicher Teil davon wäre noch genießbar. Häufig liegt dies daran, dass Verbraucherinnen und Verbraucher das MHD fälschlicherweise als Ablauf- oder Verfallsdatum verstehen und Produkte vorschnell entsorgen. Dabei könnten viele dieser Lebensmittel nach einer einfachen sensorischen Prüfung weiterhin verwendet werden. Dieses Fehlverständnis hat nicht nur wirtschaftliche Folgen für private Haushalte, sondern trägt auch erheblich zur Umweltbelastung und Ressourcenverschwendung bei.

Lebensmittelverschwendung in Deutschland

Lebensmittelverschwendung ist also ein gravierendes Problem in Deutschland: Im Jahr 2020 landeten insgesamt etwa 11 Millionen Tonnen Lebensmittelabfälle entlang der gesamten Wertschöpfungskette – vom Feld bis zum Teller – im Müll (1). Rund 59 Prozent davon – also circa 6,5 Millionen Tonnen – fallen in privaten Haushalten an, was einem Pro-Kopf-Wert von etwa 78 kg entspricht. Auch für das Jahr 2022 berichtet das Umweltbundesamt eine Gesamtmenge von rund 10,8 Millionen Tonnen, davon 58 Prozent aus privaten Haushalten – also etwa 6,3 Millionen Tonnen oder rund 74,5 kg pro Person und Jahr (2).

Laut der Verbraucherzentrale Hamburg sind etwa 80 % der Menschen bezüglich des MHD verunsichert und interpretieren es fälschlich als Verfallsdatum. Dadurch werden noch genießbare Produkte entsorgt, insbesondere Milchprodukte, Backwaren, Konserven und trockene Lebensmittel wie Nudeln oder Reis. Etwa 10 % aller vermeidbaren Lebensmittelabfälle in der EU lassen sich auf dieses Missverständnis zurückführen (3). Zwar umfasst die Gesamtmenge der weggeworfenen Lebensmittel auch nicht essbare Bestandteile wie Schalen, Knochen oder Kaffeesatz, doch der vermeidbare Anteil – also die weggeworfenen genießbaren Lebensmittel – wird auf rund die Hälfte der Abfälle geschätzt (4).

Strategien gegen Lebensmittelverschwendung

Um dem entgegenzuwirken, hat die Bundesregierung 2019 eine nationale Strategie zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung beschlossen, mit dem Ziel, die Menge bis 2030 zu halbieren (5). Begleitet wird dies von Initiativen wie „Zu gut für die Tonne!“, die über den richtigen Umgang mit dem MHD aufklären und Verbraucher motivieren, bewusster mit Lebensmitteln umzugehen (6).

Lebensmittelverschwendung MHD

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Insgesamt zeigt sich: Verbraucherinnen und Verbraucher werfen in Deutschland jährlich im Schnitt zwischen 74 und 78 kg Lebensmittel pro Person weg – ein großer Teil davon wäre vermeidbar, wenn das Mindesthaltbarkeitsdatum besser verstanden und der Wert von Lebensmitteln mehr geschätzt würde.

Hintergrundinfo

  1. Verordnung (EG) Nr. 178/2002
    EU-Basisverordnung für das Lebensmittelrecht
    Diese Verordnung legt die allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts in der Europäischen Union fest. Sie definiert unter anderem, was rechtlich als „Lebensmittel“ gilt, regelt die Sicherheit von Lebensmitteln und schafft die rechtlichen Grundlagen für den Verbraucherschutz entlang der gesamten Lebensmittelkette – vom Erzeuger bis zum Verbraucher.
    https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32002R0178&utm_source
  1. Verordnung (EU) Nr. 1169/2011
    Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV)
    Diese Verordnung regelt die einheitliche Kennzeichnung von Lebensmitteln in der EU. Sie schreibt vor, welche Informationen auf Lebensmittelverpackungen verpflichtend angegeben werden müssen – darunter auch das Mindesthaltbarkeitsdatum und ggf. das Verbrauchsdatum. Ziel ist es, Verbraucherinnen und Verbraucher transparent, verständlich und umfassend über Lebensmittel zu informieren.
    https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2011/1169/oj/deu?utm_souce
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Über die Autorin

Dr. Melanie Carina Schmoll

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