Was bedeutet die Rote Liste für den Artenschutz?
Die Rote Liste gefährdeter Tier und Pflanzenarten ist seit den 1960er-Jahren ein wichtiges Instrument im internationalen Artenschutz. Herausgegeben wird sie von der International Union for the Conservation of Nature and Natural Resources (IUCN), einer weltweit tätigen Naturschutzorganisation aus der Schweiz. Daneben veröffentlichen allerdings u. a. auch einzelne Staaten und Bundesländer Rote Listen, die sogenannten „Roten Bücher“. Für Deutschland ist beispielsweise das Bundesamt für Naturschutz (BfN) zuständig.
(Quelle: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz)
Über die Artensuchmaschine des Rote Liste Zentrums könnt ihr gezielt recherchieren, wie einzelne Arten in Deutschland eingestuft sind – ein hilfreiches Tool für den Unterricht zum Thema Artenschutz.
Wie funktioniert die Rote Liste des IUCN?
DieRote Liste der IUCN bewertet weltweit die Gefährdung von Arten. Sie ordnet Tiere und Pflanzen verschiedenen Kategorien zu – von „unzureichende Datenlage“ über „gefährdet“ bis hin zu „ausgestorben“. Das Kriterium ist dabei nicht nur die Anzahl der Individuen, sondern vor allem der Zustand und die Größe des Lebensraums. So gelten bestimmte Arten auch dann als gefährdet, wenn noch größere Bestände existieren – etwa, wenn ihr Habitat durch Zerstörung stark bedroht ist. Ein Beispiel hierfür sind die Eisbären: Trotz einer Population von etwa 25.000 Tieren ist ihr Lebensraum durch den Klimawandel massiv gefährdet.
(Quelle: WWF).
Aktuell sind laut Expertenschätzungen über 172.000 Arten wissenschaftlich erfasst; das macht aber nur einen Bruchteil aller weltweit existierenden Arten aus. Insgesamt gibt es vermutlich über 10 Millionen Arten auf der Erde, von denen viele noch nicht entdeckt oder beschrieben wurden. Die Rote Liste ist also nie vollständig, doch sie zeigt deutlich: Über 48.000 Arten gelten aktuell als bedroht. Besonders stark betroffen sind dabei u.a. Amphibien (41 %), Haie und Rochen (38 %) sowie Säugetiere (26 %). (Quelle: Pro Wildlife).

Artenschutz wirkt: erfolgreiche Beispiele
Die Einordnung der Tier- und Pflanzenarten in die unterschiedlichen Kategorien hilft auch Regierungen, Organisationen und wissenschaftlichen Instituten dabei, Prioritäten im Bereich des Naturschutzes festzulegen und gezielte Maßnahmen einzuleiten.
Dass die Rote Liste einen wichtigen Beitrag zur Verhinderung des Artensterbens leistet, zeigen mehrere Beispiele, bei denen sich einige Tierarten wieder erholt haben. Bei manchen hat sich die Population sogar so gut regeneriert, dass sie gar nicht mehr als bedroht gelten.
Hier haben wir ein Paar dieser Beispiele für euch aufgelistet, bei denen der Artenschutz erfolgreich war:
Buckelwal: Durch den Walfang waren Buckelwale auf der Roten Liste als „stark gefährdet“ eingestuft. Doch mittlerweile konnte sich ihre Population erholen und gilt nun nicht mehr als gefährdet. Durch einen Zuwachs von zwischen drei und zehn Prozent pro Jahr hat der Buckelwal sogar den Vermerk „increasing“ (vermehrend) erhalten.
Goldenes Löwenäffchen: Das Goldene Löwenäffchen galt als „vom Aussterben bedroht“ – dadurch erhielt es Priorität beim Artenschutz und hat heute wieder eine Population von immerhin 1.000 Tieren.
Przewalski Pferd: In freier Wildbahn war das Przewalski Pferd bereits ausgestorben. Einige Zoos engagierten sich daraufhin in der Nachzucht und wilderten die Tiere dann aus. Heute gibt es wieder 300 Przewalski Pferde in freier Wildbahn.
(Quelle: WWF)



Kostenlos zum Download
Produktempfehlungen
In Kapitel 6 „Natur genießen und schützen“ geht es unter anderem um geschützte Lebensräume zum Erhalt der biologischen Vielfalt.
Das zweite Kapitel „Unsere Erde schützen“ beschäftigt sich mit den Entwicklungszielen 13 (Maßnahmen zum Klimaschutz), 14 (Leben unter Wasser) und 15 (Leben an Land). Thematisiert wird beispielsweise der tropische Regenwald und seine Bedeutung für die Biodiversität.








Hinterlasse einen Kommentar